Damit der Umstieg auf die E-Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, plant die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos zu fördern. Das gilt natürlich auch für unsere vollelektrischen Elroq, Enyaq und Enyaq Coupé Modelle und Plug-in-Hybride. Wir informieren Sie über die aktuell geplanten Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
- Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) und einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten.
- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 €.